Ich bin geschlagen worden, misshandelt, ich werde ständig kontrolliert, beschimpft, bedroht, vergewaltigt, erpresst, … Ich werde isoliert von meinen Freunden, Bekannten, Verwandten. Ich bekomme kein Haushaltsgeld etc. Ich habe Angst!!!
Rufen Sie die Polizei – 133
Wegweisung:
Die Polizei kann den/die TäterIn von der gemeinsamen Wohnung/dem Haus wegweisen, auch wenn Sie nicht die Besitzerin sind. Er/Sie darf das Haus 2 Wochen nicht mehr betreten, es werden die Schlüssel abgenommen.
Einstweilige Verfügung:
Durch eine Einstweilige Verfügung, welche in den darauffolgenden Tagen bei Gericht beantragt werden kann, kann diese Frist verlängert werden. Die Geltungsdauer einer Einstweiligen Verfügung zum Allgemeinen Schutz vor Gewalt (Verbot bestimmte Orte aufzusuchen oder Kontakt aufzunehmen) ist grundsätzlich auf ein Jahr beschränkt und ist bei Zuwiderhandeln verlängerbar.
Wenden Sie sich an uns, wir sind rund um die Uhr erreichbar: 07752/71733
Hier wird Ihnen sofort Hilfe geboten.